Kerweverein Heddesheim e.V.
Mit Tradition in die Zukunft!

Ohne Regeln geht es natürlich nicht. 

Damit es zu keinen Missverständnissen kommt und die Partylaune nicht vorzeitig ein abruptes Ende findet, bitten wir zu beachten:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit Betreten der Veranstaltungen des Kerweverein Heddesheim e.V. (nachfolgend Veranstalter genannt) erkennt der Besucher die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters an:


  1. Das Betreten der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Veranstalter haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld folgendes: der Veranstalter haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nicht. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden deren Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht wurden.
  3. Der Zutritt zur Osterparty und Schlumpelparty wird Personen unter 18 Jahren nicht gewährt.
  4. Eintrittskarten sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung.
  5. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung im Vorfeld aus wichtigem Grund, höherer Gewalt, Betriebsstörung, behördlicher Anordnung oder wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen abzusagen. Nur im Falle einer Absage wird der bereits gezahlte Ticketpreis ohne Vorverkaufsgebühren und Bearbeitungsgebühren/Serviceentgelt zurückerstattet. Schadensersatz-ansprüche können im Falle der Absage einer Veranstaltung nicht geltend gemacht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Events räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
  6. Der Veranstalter behält sich vor, Personen trotz gültiger Eintrittskarte oder Ticketreservierung am Einlass abzuweisen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet. Eine Abweisung kann bei nachfolgenden Gründen erfolgen: alkoholisiertes Erscheinungsbild, bzw. Drogenkonsum, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, aggressives, gewaltbereites oder beleidigendes Auftreten
  7. Den Anordnungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann dieser von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Gäste der Veranstaltung verweisen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
  8. Bei Gefahr für Körper und Gesundheit wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen, z.B. höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Schadensersatzanspruch.
  9. Das Mitführen von Waffen, Pfefferspray, pyrotechnischen Artikeln oder ähnlichen Gegenständen, sowie von Betäubungsmitteln ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.
  10. Das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken ist nicht erlaubt.
  11. In den Räumlichkeiten des Bürgerhauses Heddesheim herrscht striktes Rauch- und Dampfverbot. Bei Verstößen kann der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Gäste der Veranstaltung verweisen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet. Sollte ein Verstoß gegen das Rauch- und Dampfverbot das Auslösen der automatischen Brandmeldeanlage zur Folge haben, werden die entstanden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  12. Die Art und Weise der Darbietung, insbesondere die musikalische Ausrichtung und Programmgestaltung steht dem Veranstalter frei. Der Veranstalter behält sich Änderungen auch für im Vorfeld angekündigtes Programm oder einzelner Show-Acts vor.
  13. Während des Events wird laute Musik dargeboten, die innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Personen, die auf bestimmte Töne oder laute Musik überempfindlich reagieren, wird empfohlen die Veranstaltung nicht zu besuchen. Eigener Gehörschutz darf selbstverständlich mitgebracht werden. Auf jeder Veranstaltung werden im Pflug des Bürgerhauses Kommunikationsbereiche angeboten, die bei Bedarf mit leiser Musik beschallt werden (Zimmerlautstärke) können. Für Hörschäden wird keine Haftung übernommen.
  14. Während unseren Events werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Der Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich der Aufnahme und der Veröffentlichung der Bilder/Videoaufnahmen auf den eigenen Internet- und Social Media-Seiten des Kerweverein Heddesheim e. V. zu. Die Aufnahmen können zusätzlich zu eigenen Werbezwecken des Veranstalters im Internet, auf Print- und Digitalmedien und bei Sendern verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Eventuelle Ansprüche aus zurückliegenden Veröffentlichungen können nicht vom Besucher gegenüber dem Veranstalter erhoben werden.
  15. Das Verteilen von fremden Werbematerialien, Give-Aways, Plakaten, Handzetteln und Flugblättern ohne vorherige Absprache mit dem Veranstalter ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden wettbewerbsrechtlich verfolgt.
  16. Beim Verlassen der Veranstaltung und Abnahme des Kontrollbandes verliert der Eintritt seine Gültigkeit.
  17. Gerichtsstand ist bei allen sich ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Mannheim.
  18. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Stand: 01/2023

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